Abonnement Richtlinien

Abonnementrichtlinien mit einem Unternehmer

(Miet- und Servicevertrag) über Friseurscheren

Präambel
  • Die Herzinger Schneidepartner GmbH (im Folgenden: „Vermieter“) ist ein auf den Ver- trieb und das Schleifen von Schneidewerkzeugen, insb. Friseurscheren, spezialisiertes Unternehmen.
  • Der in der Bestellung genannte Vertragspartner ist der Inhaber eines Friseursalons (im Folgenden: „Friseur“) und ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  • Die Parteien schließen einen Vertrag entsprechend der nachfolgenden Regelungen:

1. VERTRAGSGEGENSTAND, PFLICHTEN DES VERMIETERS

1.1 Der Vermieter vermietet dem Friseur das im Warenkorb bestätigte Friseurscheren-Set (im Folgenden: „Scherenmappe“), welches dem Friseur während der Vertragslaufzeit zur üblichen Benutzung zur Verfügung steht. Die Scherenmappe bleibt dabei stets Eigentum des Vermieters.

1.2 Der Mieter kann während der Laufzeit einen Schleifservice der gemieteten Scherenmappe in Anspruch nehmen, wenn er die er zusätzliche Dienstleistung („Abonnement inkl. Schleifservice“) gebucht hat. Hat diese Buchung nicht stattgefunden, muss der Mieter diesen Service vollumfänglich bezahlen. Dieser Service umfasst die Wartung und das ggf. erforderliche Schleifen der Scheren.

2. PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

2.1 Die monatliche Vergütung für die unter Ziff. 1 genannten Leistungen des Vermieters bestimmt sich aus der im Warenkorb befindlichen Gesamtsumme, welche mit dem Button „Mit {Zahlungsmethode} bezahlen“ bestätigt wurde. Auf Ziff. 3.2 wird verwiesen.

2.2 Der Vergütung wird monatlich im Voraus zum vereinbarten Werktag eines jeden Monats von unserem Zahlungsdienstleister Paypal oder Shopify per Kreditkartenzahlung eingezogen.

3. PFLICHTEN DES FRISEURS, SERVICE

3.1 Der Friseur hat die Scheren schonend und pfleglich zu behandeln. Nur der Friseur und seine Mitarbeiter sind zur Benutzung der Scheren berechtigt; das Scherenset darf nicht untervermietet werden. Mängel an den Scheren hat der Friseur dem Vermieter sofort anzuzeigen.

3.2 Der Friseur kann dem Vermieter die Scherenmappe im eigenen Ermessen jederzeit zum Durchführen eines Schleifservices zuschicken. Zahlungen zu nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht zurückerstattet. Die Inanspruchnahme der Leistung liegt im Ermessen des Verbrauchers.

3.3 Der Vermieter wird dem Friseur rechtzeitig ein Retourenlabel für den Versand der Scherenmappe per E-Mail zusenden (auf 1.2 wird verwiesen). Für die ordnungsgemäße Verpackung der Scherenmappe ist der Friseur auf seine Kosten verantwortlich.

3.4 Der Vermieter wird nach Eingang der Scherenmappe den Service binnen 14 Werktagen durchführen und die Rücksendung veranlassen. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten sollten die Scherenmappe daher binnen 16 Werktagen zurück beim Friseur sein. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Angabe.

3.5 Der Friseur verpflichtet sich, dem Vermieter den vollen Neuwert der Scheren bei Dieb- stahl, (teilweiser) Zerstörung, oder Abnutzung, welche nicht auf eine übliche Nutzung zurückzuführen ist (bspw. durch unsachgemäße Behandlung) zu ersetzen. Jede Schere hat einen Neuwert von mindestens EUR 600,00, der Vermieter empfiehlt dem Friseur daher, die Scheren entsprechend zu versichern.

4. VERTRAGSBEGINN UND –DAUER, KÜNDIGUNGSRECHT


4.1 Der Vertrag zwischen beiden Parteien beginnt mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Bestätigung durch den Button „Mit {Zahlungsmethode} bezahlen“.

4.2 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre. Eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.3 Nach Ablauf der unter Ziff. 4.2 genannten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

4.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

5. PFLICHTEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG, VERTRAGSSTRAFE

5.1 Nach Beendigung des Vertrags ist der Friseur verpflichtet, die Scherenmappe unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Vertragsende, an den Vermieter auf eigene Kosten zurückzusenden.

5.2 Erfolgt die Rücksendung nicht rechtzeitig, gilt Ziff. 3.2 entsprechend.

6. HAFTUNG DES VERMIETERS

6.1 Der Vermieter haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertrauen darf. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

6.2 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehen- den Haftungsbeschränkungen unberührt.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.

7.2 Die Parteien haben sicherzustellen, dass die vorgenannte Vertraulichkeitsverpflichtung auch von ihren Angestellten, Untervertretern oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Die Parteien vereinbaren München (Landgericht München I) als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

8.2 Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

8.3 Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel.

8.4 Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.


Abonnementrichtlinien mit einem Privatkunden

(Miet- und Servicevertrag) über Friseurscheren

Präambel

  • Die Herzinger Schneidepartner GmbH (im Folgenden: „Vermieter“) ist ein auf den Vertrieb und das Schleifen von Schneidewerkzeugen, insb. Friseurscheren, spezialisiertes Unternehmen.
  • Der o. g. Vertragspartner ist ein Friseur oder eine Friseurin (im Folgenden: „Friseur“) und benötigt Scheren für seine berufliche Tätigkeit.
  • Die Parteien schließen einen Vertrag entsprechend der nachfolgenden Regelungen:

1. VERTRAGSGEGENSTAND, PFLICHTEN DES VERMIETERS

1.1 Der Vermieter vermietet dem Friseur das im Warenkorb bestätigte Friseurscheren-Set (im Folgenden: „Scherenmappe“), welches dem Friseur während der Vertragslaufzeit zur üblichen Benutzung zur Verfügung steht. Die Scherenmappe bleibt dabei stets Eigentum des Vermieters.

1.2 Der Mieter kann während der Laufzeit einen Schleifservice der gemieteten Scherenmappe in Anspruch nehmen, wenn er die er zusätzliche Dienstleistung („Abonnement inkl. Schleifservice“) gebucht hat. Hat diese Buchung nicht stattgefunden, muss der Mieter diesen Service vollumfänglich bezahlen. Dieser Service umfasst die Wartung und das ggf. erforderliche Schleifen der Scheren.

2. PREIS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

2.1 Die monatliche Vergütung für die unter Ziff. 1 genannten Leistungen des Vermieters bestimmt sich aus der im Warenkorb befindlichen Gesamtsumme, welche mit dem Button „Mit {Zahlungsmethode} bezahlen“ bestätigt wurde. Auf Ziff. 3.2 wird verwiesen.

2.2 Der Vergütung wird monatlich im Voraus zum vereinbarten Werktag eines jeden Monats von unserem Zahlungsdienstleister Paypal oder Shopify per Kreditkartenzahlung eingezogen.

3. PFLICHTEN DES FRISEURS, SERVICE

3.1 Der Friseur hat die Scheren schonend und pfleglich zu behandeln. Nur der Friseur und seine Mitarbeiter sind zur Benutzung der Scheren berechtigt; das Scherenset darf nicht untervermietet werden. Mängel an den Scheren hat der Friseur dem Vermieter sofort anzuzeigen.

3.2 Der Friseur kann dem Vermieter die Scherenmappe im eigenen Ermessen jederzeit zum Durchführen eines Schleifservices zuschicken. Zahlungen zu nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht zurückerstattet. Die Inanspruchnahme der Leistung liegt im Ermessen des Verbrauchers.

3.3 Der Vermieter wird dem Friseur rechtzeitig ein Retourenlabel für den Versand der Scherenmappe per E-Mail zusenden (auf 1.2 wird verwiesen). Für die ordnungsgemäße Verpackung der Scherenmappe ist der Friseur auf seine Kosten verantwortlich.

3.4 Der Vermieter wird nach Eingang der Scherenmappe den Service binnen 14 Werktagen durchführen und die Rücksendung veranlassen. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten sollten die Scherenmappe daher binnen 16 Werktagen zurück beim Friseur sein. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Angabe.

3.5 Der Friseur verpflichtet sich, dem Vermieter den vollen Neuwert der Scheren bei Dieb- stahl, (teilweiser) Zerstörung, oder Abnutzung, welche nicht auf eine übliche Nutzung zurückzuführen ist (bspw. durch unsachgemäße Behandlung) zu ersetzen. Jede Schere hat einen Neuwert von mindestens EUR 600,00, der Vermieter empfiehlt dem Friseur daher, die Scheren entsprechend zu versichern.

4. VERTRAGSBEGINN UND –DAUER, KÜNDIGUNGSRECHT


4.1 Der Vertrag zwischen beiden Parteien beginnt mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Bestätigung durch den Button „Mit {Zahlungsmethode} bezahlen“.

4.2 Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre. Eine ordentliche Kündigung in diesem Zeitraum ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.3 Nach Ablauf der unter Ziff. 4.2 genannten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird.

4.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

5. PFLICHTEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG, VERTRAGSSTRAFE

5.1 Nach Beendigung des Vertrags ist der Friseur verpflichtet, die Scherenmappe unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Vertragsende, an den Vermieter auf eigene Kosten zurückzusenden.

5.2 Erfolgt die Rücksendung nicht rechtzeitig, gilt Ziff. 3.2 entsprechend.

6. HAFTUNG DES VERMIETERS

6.1 Der Vermieter haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer regelmäßig vertrauen darf. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

6.2 Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehen- den Haftungsbeschränkungen unberührt.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Die Parteien sind verpflichtet, den Inhalt dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Ausgenommen hiervon ist die Bekanntgabe an Personen, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.

7.2 Die Parteien haben sicherzustellen, dass die vorgenannte Vertraulichkeitsverpflichtung auch von ihren Angestellten, Untervertretern oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Die Parteien vereinbaren München (Landgericht München I) als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

8.2 Auf dieses Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

8.3 Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel.

8.4 Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für eine ungewollte Regelungslücke.

9. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Herzinger Schneidepartner GmbH, Gmunder Straße 35, 81379 München, Tel.: 089/81029440, Fax: 089/74500071, E-Mail: info@cutier.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Eine Widerrufsbelehrung finden Sie unter: https://cutier.shop/ pages/widerrufsbelehrung